Sprachlernvisum für Deutschland
Wenn Sie nach Deutschland kommen möchten, um in Berlin Deutsch zu lernen, benötigen Sie ein Deutschkursvisum. Vor der Beantragung dieses Visums benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung für einen vorgebuchten und vorbezahlten Sprachkurs in Deutschland. Dieses Dokument stellt Ihnen die DAS Akademie gerne bei der Anmeldung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen dem Visum für den Besuch eines Sprachkurses und einem Visum zur Studienvorbereitung gibt. Beides setzt jedoch eine Anmeldung zu einem offiziellen Sprachkurs voraus.
Sprachlernvisum: Visumsantrag zum Erlernen der deutschen Sprache
Weitere Informationen zur Visa-Unterstützung und zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Sie können sich auch an die Deutsche Botschaft in Ihrer Region wenden, um Ihre individuelle Situation zu erläutern und eventuell darauf aufbauend einen Einblick in den Ablauf zu erhalten.
Ausgenommen sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und der USA, die die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen können.
Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen dem Visum für die Teilnahme an einem Deutschkurs und einem Visum für die Studienvorbereitung gibt. Für beide ist jedoch eine Anmeldung für einen offiziellen Sprachkurs erforderlich. Hier ist eine Übersicht der einzelnen Anforderungen:
1. Visum für die Teilnahme an einem SprachkursIntensivsprachkurs
* mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten (§ 16 f Abs. 1 Aufenthaltsgesetz)
- Eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist grundsätzlich nicht möglich
- Der Visuminhaber muss die Bundesrepublik Deutschland nach Abschluss des Kurses verlassen (maximale Dauer: 12 Monate)
- Nachweis der Bereitschaft, in das Heimatland zurückzukehren
- In einigen Ländern sind Vorkenntnisse in deutscher Sprache erforderlich, und bereits abgeschlossene Deutschkurse zeigen ein langfristiges Interesse an der Sprache
2. Visum zur Vorbereitung auf das StudiumSprachkurs zur Vorbereitung auf ein Studium (§ 16 b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz)
- Der Inhaber des Studentenvisums kann direkt nach Abschluss des Intensivsprachkurses * ein Studium in Deutschland aufnehmen
- Um sich zu bewerben, benötigt man ein bedingtes Zulassungsschreiben einer Universität oder muss eine Prüfung buchen, um an einem Vorbereitungskolleg teilzunehmen
- Für beide Visumarten ist unter anderem der Nachweis eines gesperrten Bankkontos, eines gebuchten Aufenthalts in Deutschland und einer Krankenversicherung erforderlich.
- Die Anforderungen ändern sich von Land zu Land, die Informationen finden Sie jedoch auf der Website der Botschaft.
* Ein intensiver Sprachkurs muss im Allgemeinen täglichen Unterricht mit mindestens 18 Stunden pro Woche beinhalten. Abend- und Wochenendkurse reichen nicht aus.
Grundvoraussetzungen gelten für ein Sprachlernvisum
Um einen Visumsantrag zum Erlernen der deutschen Sprache zu stellen, müssen Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten pro Woche vorlegen. Nachdem Sie sich zum Sprachkurs bei der DAS Akademie angemeldet und die Kursgebühr komplett bezahlt haben, stellen wir Ihnen diese offizielle Anmeldebestätigung für den Visumsantrag aus und senden sie Ihnen zu. Die Anmeldebestätigung muss im Original bei der zuständigen deutschen Behörde des Landes bei der Antragsstellung eingereicht werden.
Folgende Grundvoraussetzungen gelten für ein Sprachlernvisum:
• Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.
• Es dürfen keine öffentlichen Mittel für den Besuch in Anspruch genommen werden
Wenn die Reise und der Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können, besteht die Möglichkeit, dass sich ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichtet, für alle aus dem Aufenthalt entstehenden Kosten aufzukommen. Die Ausländerbehörde am Wohnort des Gastgebers ist für dieses Verfahren zuständig (Verpflichtungserklärung §§ 82 ff. AuslG).
Weitere Infos zum Sprachlernvisum:
Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland:
Deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Land
Bei weiteren Fragen zum Sprachlernvisum stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.